#warumistdasso mit der Auflastung?

[tm_pb_section admin_label=“section“][tm_pb_row admin_label=“row“][tm_pb_column type=“4_4″][tm_pb_image admin_label=“Image“ src=“https://p-concept.com/wp-content/uploads/2018/02/Auflastung-promobil.de_.jpg“ show_in_lightbox=“off“ url_new_window=“off“ use_overlay=“off“ animation=“left“ sticky=“off“ align=“center“ force_fullwidth=“off“ always_center_on_mobile=“on“ use_border_color=“off“ border_color=“#ffffff“ border_style=“solid“] [/tm_pb_image][tm_pb_text admin_label=“Text“ text_orientation=“justified“ use_border_color=“off“ border_color=“#ffffff“ border_style=“solid“ background_color=“rgba(255,255,255,0.35)“]   Für die Auflastung auf über 3,5 Tonnen müssen nach dem 1. Januar 2001 erstzugelassene Reisemobile mit ABS ausgerüstet sein. Die höhere technisch zulässige Gesamtmasse bringt Ihnen den Vorteil, mehr Zuladung zu haben. Allerdings gilt Ihr Mobil dann verkehrsrechtlich als Lkw. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit verringert sich auf 80 km/h. Überhol- und Verkehrsverbote für Lastwagen müssen beachtet werden! Zudem ist eine Warnleuchte mitzuführen. Außerdem muss laut Gesetz beim nächtlichen Parken in geschlossenen Ortschaften eine Warntafel angebracht werden. Für die Besteuerung wird nicht nur das Fahrzeuggewicht, sondern zusätzlich auch noch der Schadstoffausstoß herangezogen. Eine eingetragene Schadstoffklasse S1 oder S2 vorausgesetzt, lassen sich damit durchaus ein paar Euro sparen. Entscheidend ist, was unter Ziffer 33 im Kfz-Schein steht. Die Haftpflichtversicherung, die für Reisemobile pauschal erhoben wird, ist vom geänderten Gewicht nicht betroffen. Aufpassen müssen Sie bei Mautgebühren. Die sind, beispielsweise in Österreich oder Frankreich, für Mobile über 3,5 Tonnen höher. Außerdem gelten unter und über dieser Gewichtsgrenze andere Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten. So werden Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem schwereren Mobil strenger geahndet. Schließlich dürfen alle Fahrer, die seit 1999 den Pkw-Führerschein der Klasse B erworben haben, nur noch Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht steuern.

Quelle: promobil.de

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