Wohnwagen ziehen mit Führerscheinklasse B

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Es ist ein weit verbreiteter Mythos, dass man mit Führerscheinklasse B keine Anhänger und damit auch keine Wohnwagen ziehen dürfe. Es gilt jedoch folgendes zu beachten:

Die Gespannkombination aus Zugfahrzeug (=PKW) und Anhänger (=Wohnwagen) darf die zulässige technische Gesamtmasse von 3,5 t. insgesamt nicht überschreiten, derAnhänger darf jedoch max. 750kg wiegen. Dabei ist auch zu beachten, dass das Zugfahrzeug über eine entsprechende Anhängelast verfügt.

Wer frei in der Wahl seines Caravans sein möchte, kommt nicht drum herum, seinen Führerschein zu erweitern: Entweder auf die Klasse “BE”, wo derAnhänger bis 3,5 t. wiegen darf, oder auf den Zwischenschritt, genannt “B96”. Hier darf der Anhänger über 750kg wiegen, die Gesamtmasse von PKW und Gespann darf allerdings bei maximal 4,25 t. liegen.

Der Caravan Industrie Verband e.V. schätzt, dass mit dem neuen B96-Führerschein etwa 90 Prozent aller Wohnwagen oder Caravan-Gespanne gefahren werden können. Um diese Erweiterung der Fahrerlaubnis zu erlangen, müssen bei einer Fahrschule 2,5 Theoriestunden, 3,5 Praxisstunden sowie 1 Stunde Fahren in realer Umgebung absolivert werden. Eine Prüfung muss im Anschluss allerdings nicht abgelegt werden.

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