Wohnwagen ziehen mit Führerscheinklasse B

[tm_pb_section admin_label=“section“][tm_pb_row admin_label=“row“][tm_pb_column type=“4_4″][tm_pb_text admin_label=“Text“ text_orientation=“left“ background_color=“rgba(255,255,255,0.35)“ use_border_color=“off“ border_color=“#ffffff“ border_style=“solid“] Es ist ein weit verbreiteter Mythos, dass man mit Führerscheinklasse B keine Anhänger und damit auch keine Wohnwagen ziehen dürfe. Es gilt jedoch folgendes zu beachten: Die Gespannkombination aus Zugfahrzeug (=PKW) und Anhänger (=Wohnwagen) darf die zulässige technische Gesamtmasse von 3,5 t. insgesamt nicht überschreiten, […]